BUS-FÜHRERSCHEIN
Verantwortung auf höchstem Niveau
Dein Weg zum Busfahrer!
Wer Menschen sicher von A nach B bringen möchte, übernimmt mehr als nur das Steuer – er trägt Verantwortung. Ob Linienverkehr, Reisebus oder Shuttle: Als Busfahrer*in bist du nicht nur Fahrer, sondern auch Ansprechpartner, Navigator und Ruhepol zugleich. Mit einem modernen Bus unterwegs zu sein bedeutet, immer den Überblick zu behalten – egal ob im Stadtverkehr, bei Nachtfahrten oder auf langen Touren quer durch Europa. Wir bereiten dich mit unserer Ausbildung optimal darauf vor: praxisnah, strukturiert und mit dem Wissen, das du brauchst, um deine Fahrgäste sicher ans Ziel zu bringen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass du bestens vorbereitet durchstartest – verantwortungsvoll, souverän und mit Freude am Fahren.
ab 21 Jahre
Klasse: D1
 
Fahrzeugart Kleine Busse
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer
dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
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        Mindestalter: a) 21 Jahre, 
 b) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
 aa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
 bb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
 cc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von
 Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
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        Geltungsdauer: 5 Jahre 
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        Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B 
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        Beinhaltet Klasse: keine 
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        Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten 
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        Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs 
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        Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis, Arbeitsmedizinisches Gutachten 
ab 21 Jahre
Klasse: D1E
Fahrzeugart Kleine Busse mit Anhänger über 750 kg zG
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr
als 750 kg bestehen.
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        Mindestalter: a) 21 Jahre, 
 b) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
 aa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
 bb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
 cc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von
 Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
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        Geltungsdauer: 5 Jahre 
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        Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse D1 
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        Beinhaltet Klasse: BE 
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        Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten 
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        Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs 
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        Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis, Arbeitsmedizinisches Gutachten 
ab 24 Jahre
Klasse: D
 
Fahrzeugart Große Busse
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem
Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
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        Mindestalter: a) 24 Jahre, 
 b) 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des BKrFQG,
 c) 21 Jahre
 aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des BKrFQG oder
 bb) nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des BKrFQG im Linienverkehr
 bis 50 km,
 d) 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
 aa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
 bb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
 cc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von
 Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,
 e) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km,
 f) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d bei Fahrten ohne Fahrgäste.
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        Geltungsdauer: 5 Jahre 
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        Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B 
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        Beinhaltet Klasse: D1 
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        Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten 
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        Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs 
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        Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis, Arbeitsmedizinisches Gutachten 
ab 24 Jahre
Klasse: DE
Fahrzeugart Große Busse mit Anhänger über 750kg zG
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr
als 750 kg bestehen.
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        Mindestalter: a) 24 Jahre, 
 b) 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des BKrFQG,
 c) 21 Jahre
 aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des BKrFQG oder
 bb) nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des BKrFQG im Linienverkehr
 bis 50 km,
 d) 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
 aa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
 bb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
 cc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von
 Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,
 e) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km,
 f) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d bei Fahrten ohne Fahrgäste.
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        Geltungsdauer: 5 Jahre 
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        Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse D 
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        Beinhaltet Klasse: D1E, BE 
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        Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten 
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        Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs 
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        Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis, Arbeitsmedizinisches Gutachten