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LKW-FÜHRERSCHEIN

TRUCKER KING

Dein Weg zum LKW-Fahrer!

Wer beruflich, ehrenamtlich oder auch privat die schwereren Geschütze auffahren will, benötigt hierfür auch die richtige Führerscheinklasse. Du möchtest dich der großen Verantwortung stellen und einen Lastkraftwagen steuern? Oftmals mit wertvoller Fracht beladen, müssen die Fahrer der Großen einen kühlen Kopf bewahren ob nun bei schlechter Sicht, spät in die Nacht hinein oder im großen Trubel auf -teils- internationalen Straßen. Wir bilden dich in der für dich genau richtigen Führerscheinklasse aus und helfen dir alles nötige Wissen zu erlangen um perfekt vorbereitet loslegen zu können!

ab 18 Jahre

Klasse: C1

Fahrzeugart Mittlere Lkw

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

  • Mindestalter: 18

  • Geltungsdauer: 5 Jahre

  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B

  • Beinhaltet Klasse: keine

  • Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

  • Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

ab 18 Jahre

Klasse: C1E

Fahrzeugart Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg.

Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!

  • Mindestalter: 18

  • Geltungsdauer: 5 Jahre

  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C1

  • Beinhaltet Klasse: BE; D1E bei Besitz von D1

  • Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

  • Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

ab 21 Jahre (18 Jahre)

Klasse: C

Fahrzeugart Schwere Lkw

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

  • Mindestalter: 21 oder 18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung

  • Geltungsdauer: 5 Jahre

  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B

  • Beinhaltet Klasse: C1

  • Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

  • Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

ab 21 Jahre (18 Jahre)

Klasse: CE

Fahrzeugart Lastzüge

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

  • Mindestalter: 21 oder 18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung

  • Geltungsdauer: 5 Jahre

  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C

  • Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T;
    D1E bei Besitz von Klasse D1;

    DE bei Besitz von Klasse D

  • Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

  • Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

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